Ein Buch hat einen Titel, eine ISBN, einen Verlag und den Namen eines Menschen auf dem Umschlag. Bei Kinderbüchern werden auch die Illustrator:innen, bei übersetzter Literatur die Übersetzer:innen genannt. Musikstücke weisen Komponist:innen, Textautor:innen, Interpret:innen und Produzierende aus. Auch Filme tragen ausführliche Credits. Wie die Inhalte entstanden sind und welchen Anteil künstliche Intelligenz daran hat, erfahren wir kaum. Auch der Journalismus deklariert den KI-Einsatz nicht umfassend – manchmal aus dem verständlichen Grund, dass sich die Praxis in kurzer Zeit ändert und KI immer mehr Anteile an der Produktion von Inhalten übernimmt.
Generative KI betrifft die Produktion und das Produkt zunehmend im Kern, erstens wegen der Menge an Texten, Bildern, Musik, Stimmen und Videos, die sich inzwischen mit KI produzieren lassen, und zweitens, weil KI-generierte Inhalte den Anschein menschlicher Kreativität erwecken.
Das Publikum will Klarheit
Wenn man diejenigen fragt, für die Inhalte letztlich gemacht sind, erhält man eine ziemlich deutliche Antwort.
- Bücher. Eine Umfrage von Books on Demand (BoD) und Appinio vom September 2026 bei 1’000 Personen in Deutschland ergab: 49 Prozent akzeptieren Bücher, bei denen KI unterstützend eingesetzt wurde, 30 Prozent sogar vollständig KI-generierte Bücher. Gleichzeitig befürworten 83 Prozent eine Kennzeichnung der KI-Verwendung. (https://www.bod.de/pressemitteilungen/umfrage-ueber-80-prozent-der-leserinnen-wuenschen-sich-ki-kennzeichnung-von-buechern)
- Musik. Die internationale Untersuchung von Deezer und Ipsos vom November 2025 umfasste 9’000 Personen in acht Ländern. 80 Prozent wünschen eine eindeutige Kennzeichnung vollständig KI-generierter Musik. 73 Prozent der Streamingnutzer:innen möchten wissen, ob ihnen eine Plattform KI-Musik empfiehlt. Bei einem Hörtest ordneten 97 Prozent nicht alle drei vorgespielten Stücke richtig zu. (https://newsroom-deezer.com/2025/11/deezer-ipsos-survey-ai-music/)
- Inhalte aller Art. Laut einer Untersuchung der Unternehmensberatung Baringa aus dem Jahr 2025 auf Grundlage internationaler Befragungen von mehr als 5’000 Personen möchten 77 Prozent wissen, ob Inhalte ganz oder teilweise mit KI hergestellt wurden. 62 Prozent unterstützen sichtbare Kennzeichen oder Wasserzeichen zur KI-Verwendung. (https://www.baringa.com/en/insights/balancing-human-tech-ai/trust/)
Selbst unter jenen, die KI-generierte Inhalte akzeptieren, besteht ein Interesse an Informationen über deren Herstellung.
Die meisten Kulturschaffenden und Produzierenden sind für KI-Transparenz
Viele Kreativschaffende, ihre Berufsverbände und Verwertungsgesellschaften fordern Transparenz. Ihre Stellungnahmen betreffen sowohl die Kennzeichnung neuer Inhalte als auch die Verwendung geschützter Werke durch KI-Anbieter:
- CISAC und IFRRO. Die internationale Dachorganisation der Autorengesellschaften CISAC verlangt Zustimmung, Vergütung und Transparenz bei KI-Nutzungen. Sie fordert sowohl die Offenlegung der verwendeten Trainingswerke als auch die Erkennbarkeit KI-generierter Ergebnisse. Der internationale Verband der Reproduktionsrechtsorganisationen IFRRO betont die dokumentierte Verwendung von Texten und Bildern, die Rechteklärung und die Lizenzierung. (https://www.cisac.org/AI; https://ifrro.org/resources/documents/General/V2_IFRRO_AI_Position_Statement_29_March_2023.pdf)
- Europäische Verbände. Der European Writers’ Council (EWC), der Übersetzer:innenverband CEATL und die Federation of European Publishers (FEP) verlangen eine Kennzeichnung KI-generierter Bücher. Der EWC befürwortet menschen- und maschinenlesbare Angaben, die in der Wertschöpfungskette erhalten bleiben. (https://europeanwriterscouncil.eu/2504_labellingai/)
- Schweizer Berufsverbände. Der Verband Autorinnen und Autoren der Schweiz (A*dS) verlangt die Kennzeichnung maschinell vorübersetzter Literatur. Die Journalist:innenorganisation impressum fordert, vollständig oder erheblich mit KI erzeugte Medienbeiträge offenzulegen. Der Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz (ARF/FDS) verlangt eine verantwortliche, transparente KI-Nutzung und gerade bei dokumentarischen Bildern und Tönen eine Kennzeichnung wesentlicher Eingriffe. (https://www.a-d-s.ch/uploads/media/default/451/240305_Positionspapier%20%C3%9Cbersetzung%20und%20KI_deutsch.pdf; https://www.impressum.ch/fileadmin/user_upload/Resolution_September_2023_Kunstliche_Intelligenz.pdf; https://arf-fds.ch/de/downloads/verband/arf-fds_ki-positionspapier_09.2025_de.pdf)
- Visarte und SONART. Visarte befasst sich mit den Folgen generativer KI für die bildende Kunst und dem Schutz kreativer Leistungen. SONART, der Verband der Musikschaffenden, setzt sich insbesondere für den Urheberrechtsschutz, faire Vergütungen und einen bewussten Umgang mit KI-Werkzeugen ein. Für beide sind damit die Rechte an verwendeten Werken und die wirtschaftliche Position menschlicher Kreativer zentrale Anliegen. (https://visarte.ch/wp-content/uploads/2023/09/Stellungnahme_Visarte_Kulturbotschaft-2025-2028_def._d_21.9.23-1.pdf; https://www.ige.ch/de/blog/blog-artikel/plattformen-vermitteln-den-eindruck-musik-sei-ein-kostenloses-gut)
Zukunftsweisend verhalten sich auch Verlage, Produzierende und Branchenorganisationen der Creative Industries. Sie wenden zum einen künstliche Intelligenz an, um ihre Produktion zu vereinfachen und zu verbessern. Zum anderen ist ihnen bewusst, dass die eigene Rolle verändert und in Teilen infrage gestellt wird. Aktuelle Initiativen betonen die menschliche Authentizität – sie sind noch nicht in der Breite etabliert.
- «Ohne KI». Der deutsche Kinder- und Jugendbuchverlag Loewe versieht seine lieferbaren Bücher seit Februar 2026 mit «Ohne KI». Der Verlag erklärt damit, dass Texte und Illustrationen von Menschen stammen, und sichert diese Aussage durch Verträge, Prüfprozesse und Lektorat ab. (https://www.boersenblatt.net/news/verlage-news/loewe-fuehrt-das-neue-label-ohne-ki-ein-412729)
- «Von Menschen». Anfang Oktober 2026 führten 18 Kinder- und Jugendbuchverlage ein gemeinsames Kennzeichen «Von Menschen · geschrieben · gestaltet · geprüft» ein. Unter den Beteiligten sind Arena, dtv junior, KOSMOS, Moritz, Ravensburger und der Schweizer NordSüd Verlag. Die Vereinbarung betrifft die menschlichen kreativen Leistungen und die redaktionelle Prüfung; unterstützende KI in administrativen Prozessen bleibt möglich. (https://avj-online.de/themen/von-menschen/)
- «100% Autor*in · ohne KI». Books on Demand stellt seit September 2026 die Kennzeichen «100% Autor*in · ohne KI» und «KI-unterstützt» auch anderen Verlagen zur Verfügung. Es sind freiwillige Selbstdeklarationen; BoD prüft ihre Richtigkeit nicht. (https://www.bod.de/ki-label)
- «Création humaine». In Frankreich bietet Librinova das Label «Création humaine» an. Die Zertifizierung kombiniert vertragliche Erklärungen, eine automatisierte Textprüfung, ein Gespräch mit der schreibenden Person und eine stichprobenweise Prüfung des Manuskripts. (https://www.librinova.com/offre/services-a-la-carte/publication/label-creation-humaine-texte)
- «Human Authored». Die amerikanische Authors Guild hat «Human Authored» mit einem öffentlichen Register eingerichtet, das seit März 2026 allen Autor:innen mit US-Veröffentlichungen offensteht. Die britische Society of Authors startete im selben Monat ein ähnliches System; im September waren dort über 2’000 Bücher erfasst. Beide Programme stützen sich auf die Erklärungen der Autor:innen. (https://authorsguild.org/human-authored/; https://humanauthored.co.uk/six-months/)
- PHOTOLABEL aus der Schweiz. Der im Sommer 2026 in Bern gegründete Verein PHOTOLABEL bietet ein positives Kennzeichen für authentische Fotografien an. Seine Regeln für Aufnahme und Bearbeitung orientieren sich an der fotografischen Praxis und an World Press Photo. Die Lizenz für das Zeichen knüpft an definierte Anforderungen für die einzelne Fotografie an. (https://www.photolabel.org/intro-d; https://www.photolabel.org/guidelines-d)
- IFPI. IFPI und weitere Musikverbände stellten im Juli 2026 die freiwilligen Kennzeichen «AI-Generated» und «AI-Assisted» für Tonaufnahmen vor. Die Angaben sollen über Metadaten an Musikplattformen weitergegeben werden. (https://www.ifpi.org/music-community-introduces-new-labelling-program-to-distinguish-generative-ai-in-sound-recordings/)
- «Human Provenance in Film». Die Initiative «Human Provenance in Film» entwickelt eine standardisierte Erklärung über KI-Beteiligung in fertigen Film- und Fernsehproduktionen. Der Entwurf unterscheidet drei Klassen und sieht vor, dass die Erklärung mit der jeweiligen Fassung durch Produktion, Finanzierung, Vertrieb und Lizenzierung weitergegeben werden kann. Die Konsultation läuft bis Ende Oktober 2026. (https://humanprovenance.film/)
- Presserat. Der Schweizer Presserat empfiehlt Transparenz über den KI-Einsatz und verlangt die volle journalistische Verantwortung. (https://presserat.ch/journalistenkodex/ki_leitfaden)
Wie heikel die Herkunftsfrage geworden ist, illustriert der aktuelle Literaturstreit um Thélyson Orélien. Dem Autor des erfolgreichen Romans «C’était ça ou mourir» wurde die Verwendung von KI vorgeworfen. Er bestreitet, dass KI den Romantext geschrieben habe, und räumte separat Plagiate in früheren Texten ein. Der Fall wurde in der Westschweiz intensiv diskutiert. Er zeigt zugleich, weshalb man mit Verdachtsmomenten und KI-Detektoren sorgfältig umgehen muss. ProLitteris wurde von Le Temps für die verlinkten Beiträge konsultiert. (https://www.letemps.ch/culture/livres/thelyson-orelien-dement-avoir-utilise-l-ia-mais-reconnait-des-plagiats; https://www.letemps.ch/culture/livres/la-polemique-ne-va-pas-m-enlever-mon-emotion-les-librairies-romandes-continuent-de-soutenir-thelyson-orelien)
Auch Buchhandlungen können die Entstehung jedes Titels ihres Vollsortiments kaum überprüfen. Orell Füssli und das Buchhaus Lüthy befürworteten gegenüber SRF transparente Angaben der Verlage. Für die unmittelbare Kundenbeziehung ist das relevant: Eine ausdrückliche, unrichtige Herkunftszusicherung kann je nach Sachverhalt kauf- oder lauterkeitsrechtliche Folgen auslösen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels empfiehlt, Angaben zum KI-Einsatz über den ONIX-Standard in die Produktmetadaten zu integrieren. Auch zum SRF-Beitrag hat sich ProLitteris im Hintergrund mit den Redakteuren unterhalten (https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/kassensturz/literaturbranche-im-wandel-ki-generierte-buecher-das-muessen-sie-wissen; https://www.boersenverein.de/interessengruppen/ig-produktmetadaten/best-practices/)
Warum kennzeichnen? Originalität, Vertrauensgut und Fairness
Es gibt Stimmen, die sich gegenüber KI gleichgültig zeigen. Warum überhaupt kennzeichnen? Kommt es nicht schlicht darauf an, ob ein Inhalt gefällt? Die Diskussion im Rahmen der kürzlichen Frankfurter Buchmesse zeigt, warum Informationen über die Entstehungsgeschichte eines Werks bedeutend sind.
Wir von ProLitteris sehen drei gute Gründe und einen zwingenden Grund dazu.
- Der erste gute Grund: Originalität. Viele Menschen möchten von echten Menschen lesen, Musik hören und Bilder betrachten. Sie interessieren sich für persönliche Erfahrungen, Gedanken, Fantasie und Ausdrucksweisen. In der beziehungsbezogenen Kommunikation spielt die Person hinter einem Inhalt eine wichtige Rolle.
- Der zweite gute Grund: Vertrauensgut. Lesezeit und Aufmerksamkeit sind Investitionen. Ob ein Buch interessant ist, merken wir bei der Lektüre. Die Herstellungsweise wird so zu einem Vertrauensmerkmal, das Teile der Käuferschaft sehen möchten. Bei Fotografien und echten Ton- und Bildaufnahmen spitzt sich dieses Bedürfnis zu. Im Journalismus und in der Wissenschaft hat Echtheit ein besonders hohes Gewicht.
- Der dritte gute Grund: Fairness. Menschen mögen Menschen, und sie leben in menschlichen Beziehungen. Daher gönnen viele Konsument:innen einem menschlichen Schöpfer mehr Erfolg als einer Person, die Knöpfe drückt und Software beherrscht. Es gibt Leser:innen, Hörer:innen und Zuschauer:innen, die menschliche Leistungen erkennen und unterstützen wollen.
- Und der zwingende Grund: Urheberrecht! Wer direkt oder indirekt nicht sicherstellt und zum Ausdruck bringt, dass seine Inhalte geschützte Werke oder Leistungen nach dem Urheberrechtsgesetz (URG) oder einem ähnlichen Gesetz einer anderen Rechtsordnung darstellen, stellt seine Produkte als Vermögenswerte infrage. Denn reiner KI-Output ist nicht geschützt. Es kommt auf die menschliche Kreativität einzelner Elemente einer Musik, eines sprachlichen oder visuellen Werks, einer audiovisuellen Datei oder eines Computerprogramms an. Die urheberrechtliche Schwelle ist nicht hoch, sie liegt oft niedriger als die Qualitätsansprüche aus anderen, nicht juristischen Gründen. Aber diese Schwelle sollte nicht unterschritten werden, wenn man es mit seinen Inhalten ernst meint. Gegenüber einer Verwertungsgesellschaft wie ProLitteris, SUISA, SSA, Suissimage und SWISSPERFORM sind Rechteinhaber:innen ohnehin verpflichtet, nur für geschützte Objekte Vergütungen zu verlangen.
Der europäische AI Act schreibt ebenfalls Transparenz über den KI-Einsatz vor, namentlich die maschinenlesbare Kennzeichnung KI-generierter Inhalte und, in eher seltenen Fällen, die Offenlegung von Deepfakes und ähnlichen Modifikationen echter Abbildungen und Aufnahmen.
Aus all diesen Gründen kann eine Kennzeichnung eine rechtliche Massnahme und zugleich eine strategische Entscheidung sein. Die Gestaltung einer Policy beginnt im Produktionsprozess. Verlage, Studios, Redaktionen und Plattformen können festlegen, welche kreativen Leistungen sie Menschen vorbehalten und welche KI-Anwendungen sie erlauben. Diese Policy kann als Empfehlung an Autor:innen und andere Kreativschaffende formuliert werden, die Beiträge leisten.
Eine solche Empfehlung, hier am Beispiel einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift, liest sich so:
Empfehlung an Autor:innen zum Einsatz von KI
Unsere Zeitschrift legt Wert auf eigenständige Fachbeiträge, welche die Individualität, die fachliche Kompetenz und den persönlichen Stil ihrer Autor:innen erkennen lassen. Damit sollen auch die Voraussetzungen für den urheberrechtlichen Schutz als individuelle menschliche Schöpfung gewahrt bleiben.
Wir empfehlen unseren Autor:innen deshalb, die prägenden Elemente eines Fachbeitrags persönlich zu erarbeiten und zu gestalten, insbesondere:
- Konzept und Gedankenführung
- Hauptbotschaften und Schlussfolgerungen
- Sprachlicher Ausdruck und persönlicher Stil
- Auswahl, Anordnung und Koordination der Äusserungen, Tatsachen, Meinungen und Quellen
KI darf für die Recherche, die Qualitätssicherung und zur sprachlichen Unterstützung eingesetzt werden, aber der Text und seine wesentlichen Teile dürfen nicht aus der Hand gegeben werden. Die fachliche und sprachliche Gestaltung liegt bei der Autorschaft.
Wir empfehlen den Autor:innen zudem, die Eigenheiten und Grenzen generativer KI zu kennen und bei ihrer Verwendung zu berücksichtigen. Dazu gehören die Fehleranfälligkeit, die Zuverlässigkeit von Quellen und Belegen, die mangelnde Transparenz der Ergebnisse und der Schutz vertraulicher Informationen.
Die Verantwortung für den gesamten Fachbeitrag, seine Aussagen und seine Quellen verbleibt bei den Autor:innen. Der urheberrechtliche Schutz ist eine generelle Bedingung für die Verwertung von Rechten an Werken und/oder Leistungen.
Erst danach stellt sich die Frage der Offenlegung und der Content Labels, wie sie ProLitteris unter MyCopyright für Mitglieder anbietet.
Drei Verbindungen zum Urheberrecht
Wir haben gezeigt, dass man aus verschiedenen Gründen für Transparenz eintreten kann, und es spricht eigentlich wenig dagegen. Die Dimension Urheberrecht ist noch etwas grösser als vorhin erwähnt, und man muss dafür die Probleme betrachten, welche die künstliche Intelligenz schafft.
1. Übernahme geschützter Werke als Rohstoff. Aktuelle wie ältere geschützte Werke werden für das Training und die Weiterentwicklung von Modellen, für Retrieval-Systeme und zur Erzeugung neuer Inhalte eingesetzt. Häufig bleibt den Rechteinhaber:innen unbekannt, welche Dateien für welche Zwecke übernommen wurden. Nur wenn Inhalte und Rechte zuverlässig identifiziert werden können, lassen sich Rechtevorbehalte, Einwilligungen und Lizenzen präziser erklären. Die Europäische Kommission untersucht ein Register für Vorbehalte beim Text and Data Mining; das EUIPO untersucht mit CopyrightView ein vernetztes Verzeichnis mit Werkinformationen. (https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/new-feasibility-study-introducing-eu-level-registry-text-and-data-mining-opt-out; https://euipo.europa.eu/tunnel-web/secure/webdav/guest/document_library/observatory/documents/reports/2026_Mapping_EU_DB_metadata/2026_Mapping_EU_DB_metadata_ExSum_en.pdf)
2. Erkennbarkeit des Schutzstatus. Nach Artikel 2 URG schützt das Schweizer Urheberrecht geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter. Ausländische Gesetze haben ähnliche Regeln. Wer auf einem Werkexemplar oder bei der Veröffentlichung genannt wird, gilt gemäss Artikel 8 URG bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber:in. Bei KI-assistierten Inhalten kommt es darauf an, welche bestimmenden Elemente auf menschliche persönliche Leistungen zurückgehen. Konzept, Gedankenführung, sprachlicher oder bildnerischer Ausdruck, Auswahl, Anordnung und die wesentlichen Schlussfolgerungen können dafür relevant sein. Neben dem Ergebnis gewinnt der Schaffensprozess Bedeutung.
3. Menschliche Kreativität als Unterscheidungsmerkmal. KI-generierte Inhalte konkurrieren mit menschlichen Leistungen um Aufmerksamkeit, Kaufentscheidungen und Erträge. Die Kennzeichnung kann menschliche Kreativität sichtbar machen und dabei helfen, die Herausforderungen der künstlichen Intelligenz in den Kreativbranchen zu meistern. Es kann im persönlichen, aber auch im wirtschaftlichen Interesse der Rechteinhaber:innen liegen, dass reine KI-Produkte erkennbar sind und dass menschliche Werke erkennbar bleiben.
Für die Bewältigung dieser drei Herausforderungen und für die Zukunft des Rechtemanagements befasst sich ProLitteris seit Anfang 2026 mit einer Identifikations- und Vertrauensinfrastruktur für Inhalte aller Art.
MyCopyright: Unser Angebot für glaubwürdige Deklarationen
ProLitteris entwickelt zusammen mit Swiss Trust Layer und weiteren Technologiepartnern das Swiss Copyright Office als Identifikations- und Vertrauensinfrastruktur. Wir möchten die bestehenden Kennzeichnungsinitiativen ergänzen und ihnen eine gemeinsame technische Grundlage anbieten. Denn die Deklaration oder Behauptung allein ist wenig wert, wenn sie nicht von einer unabhängigen Stelle entgegengenommen wird und geprüft werden kann. (https://www.prolitteris.ch/ueber-prolitteris/dienstleistungen/mycopyright)
Bereits verfügbar ist die Beweissicherung für bestimmte Dateien und Versionen mit kryptographischem Fingerabdruck, Zeitstempel und der Möglichkeit einer verschlüsselten Hinterlegung. Durch qualifizierte Identifikation kann eine Erklärung einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden.
Wir bieten differenzierte Deklarationen zum Einsatz generativer KI, zur menschlichen Urheberschaft und zur Übernahme von Verantwortung nach menschlicher Prüfung an. Ein Verlag könnte Text, Übersetzung und Illustrationen eines Buches einzeln deklarieren; vergleichbare Anwendungen sind für Musik, Bilder, Stimmen und Filmproduktionen denkbar. Die Einbindung in Prozesse der Partner und die Weitergabe über Schnittstellen sowie internationale Standards wie ISCC und C2PA sind vorhanden und werden laufend erweitert.
Als weitere Stufe sind Standards und Register für Werke, beteiligte Personen und Rechte vorgesehen, ergänzt durch maschinenlesbare Rechtevorbehalte und Lizenzierungsmöglichkeiten. Die Infrastruktur soll unabhängig organisiert und unter Beteiligung von Verwertungsgesellschaften für Rechteinhaber:innen und Partner in der Schweiz und international zugänglich werden.
Die in diesem Beitrag genannten Kennzeichnungsinitiativen zeigen, dass Kreativschaffende, Produzierende und Plattformen eigene Antworten entwickeln. Sie werden gestärkt, wenn Beweismittel, eine unabhängige Dokumentation und eine gemeinsame Datenquelle hinzukommen.
Mit dem Swiss Copyright Office bauen wir die technische und institutionelle Grundlage, die solche Lösungen verbinden und ihre Aussagen nachvollziehbarer machen kann. Wie viel KI drin ist, soll sich auf bestimmte Inhalte und die Menschen beziehen lassen, die dafür einstehen.