Weiss ProLitteris, was in diesem Postulat zu erwarten ist? Welche Verbesserungen schlagen die Verwertungsgesellschaften vor, welche die Praxis des Inkassos und der Verteilung dieser Vergütungen am besten kennen?
Für die Berufs- und Branchenverbände des Kulturschaffens, der Literatur und Kunst müssen Reformen zugunsten der Inhaber:innen von Rechten gestaltet werden. Dank Smartphones und Software gehört digitales Kopieren zum Alltag. Mit der Anwendung von KI-Systemen hat die Nutzung von geschützten Werken und Leistungen in der beruflichen Tätigkeit und Zusammenarbeit massiv zugenommen.
ProLitteris steht im Kontakt mit den Verbänden Suisseculture, Verband Schweizer Medien (VSM), Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verband (SBVV), A*dS Autorinnen und Autoren der Schweiz, Médias Suisses, LivreSuisse, ALESI, Impressum, Syndicom und visarte. Diese Organisationen begrüssen, dass die WBK-N als zuständige Kommission im Nationalrat die Abschaffung der Kopiervergütungen ablehnt.
Dass zugleich ein Postulat für Reformen der Kopiervergütungen beschlossen werden soll, wirft Fragen auf. Das gilt auch für den politischen Prozess, denn in der WBK-N lag eine Studie des Beratungsunternehmens Polynomics aus einem benachbarten Geschäft vor, die im Auftrag des Bundesrates und in Ausführung durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum erstellt worden war. Das Postulat der Kommission scheint sich auf diese Untersuchung zu stützen.
Die geschäftsführende Verwertungsgesellschaft ist ProLitteris. ProLitteris führt im Namen aller Verwertungsgesellschaften im Inland und Ausland regelmässig die Verhandlungen im Rahmen des gesetzlich geregelten und beaufsichtigten Tarifverfahrens, und sie besorgt die Datenerhebung und die Fakturierung für die Vergütungen aller Unternehmen und sonstigen Organisationen, aller Verwaltungsbehörden, aller Kopierdienstleister (Gemeinsamer Tarif 8, GT 8) und überdies aller Schulen (GT 7) und Bibliotheken (GT 5).
Als Genossenschaften (ProLitteris, SUISA, Suissimage, SSA) oder als Verein (SWISSPERFORM) vereinigen die Verwertungsgesellschaften alle Rechteinhaber:innen in der Schweiz und arbeiten in einem internationalen Netz von Collective Management Organisations (CMOs). Die Mitglieder der Berufs- und Branchenverbände in sämtlichen Bereichen der Kultur, der Publizistik sowie der Musik- und Filmproduktion sowie die Sendeunternehmen sind also praktisch lückenlos Mitglied von ProLitteris oder einer anderen Verwertungsgesellschaft.
Aus Sorge um die Kopiervergütungen und andere urheberrechtliche Ansprüche haben die Berufs- und Branchenverbände zahlreiche Fragen an ProLitteris gestellt, worauf ProLitteris einen umfassenden Bericht erstellt hat.
Unsere Schlussfolgerungen und Erwartungen an die Verwertungsgesellschaften und an die Politik resultieren aus diesem Bericht und lauten zusammengefasst:
Erstens erwarten die genannten Verbände, dass die parlamentarische Behandlung zu keiner Verschlechterung für die Rechteinhaber:innen führt. Die Kopiervergütungen sind ein bestehender gesetzlicher Anspruch und ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung kreativer und publizistischer Leistungen. Sie dürfen weder abgeschafft noch reduziert werden.
Zweitens sollen im Gegenteil Möglichkeiten geprüft werden, das Inkasso zu vereinfachen und zu vervollständigen. Die jährliche Vergütungssumme von rund CHF 12 Mio. erscheint für die gesamte Wirtschaft und Verwaltung der Schweiz gering, wenn man bedenkt, dass für diesen Betrag fast alle Inhalte, analog und digital, zur Information vervielfältigt und intern verbreitet werden können. Dem entspricht die geringe Vergütung pro Arbeitsstelle von CHF 3.20, 5.20 oder 8.20 pro Jahr mit einer niedrigen Minimalvergütung von CHF 32. Verbesserungen sollten auf eine angemessene, aus Sicht vieler Rechteinhaber:innen auf eine höhere Vergütung abzielen. Diese Ideen gehören unter Einbezug von ProLitteris in das dafür vorgesehene Tarifverfahren. ProLitteris hat beispielsweise auf Freigrenzen im Tarif hingewiesen, welche die Vergütungen ganzer Wirtschaftszweige bis 14 Stellen entfallen lassen (Industrie, Gewerbe, Handel, bestimmte Dienstleistungen). Schon früher hat ProLitteris vorgeschlagen, für die Bemessung auf bereits vorhandene AHV-Daten über die Unternehmen und ihre Stellenzahlen zurückzugreifen. Damit könnten Unternehmen von eigenen Deklarationen entlastet und gleichzeitig Erfassungslücken reduziert werden. Weitere Vereinfachungen sind denkbar.
Drittens sind die bewährten Vorteile zu erhalten: Das Pauschalsystem entlastet die Unternehmen davon, konkrete Kopien und Mengen zu messen und zu deklarieren. Die Erfassung sämtlicher Organisationen entspricht dem gesetzlichen Zweck und der Gleichbehandlung, die in der kollektiven Verwertung wichtig ist. Ein Opt-out-System, das als Stichwort in der WBK-N erwähnt wurde, wäre administrativ unverhältnismässig und nachteilig für die ehrlichen Unternehmen und sonstigen Organisationen. Die statistischen Studien belegen, dass sich praktisch jede Organisation und jede beruflich tätige Person mit öffentlichen Quellen informiert und solche Informationen intern weiterleitet.
Viertens sollte das Parlament, sofern es das Postulat weiter behandelt, ProLitteris als geschäftsführende Verwertungsgesellschaft und Kompetenzzentrum für Urheberrechte anhören und die bisher verwaltungsinterne, der Beratung zugrunde liegende Studie offenlegen. Auch die betroffenen Verbände und Verwertungsgesellschaften müssen Gelegenheit erhalten, die Annahmen, Daten und Schlussfolgerungen der Untersuchung zu prüfen und Stellung zu nehmen.
Fünftens erwarten die Rechteinhaber:innen von ihren Verwertungsgesellschaften, dass diese ihre Interessen auch in den kommenden Tarifverfahren konsequent vertreten. Ziel muss ein angemessenes Vergütungsvolumen und eine angemessene Vergütung für jede Arbeitsstelle in der Schweiz sein, welche von der gesetzlichen Freiheit zum internen Kopieren profitiert. Der Gemeinsame Tarif 8 wurde für die Tarifperiode ab 2023 totalrevidiert, von damals über 100 Textseiten auf 10, mit nur noch fünf Fragen im jährlichen Formular für jedes Unternehmen. Das war eine rundum begrüsste Vereinfachung und Klärung im Interesse aller Beteiligten. Daran sollte festgehalten werden. Zu prüfen bleibt, wie sich Lücken zugunsten der Rechteinhaber:innen schliessen und administrative Erleichterungen für die Verwertungsgesellschaft erreichen lassen.
Lesen Sie den vollständigen Bericht von ProLitteris zu den Kopiervergütungen (PDF).