ProLitteris verteilt jährlich den Ertrag des Vorjahres aus gesetzlichen und internationalen Vergütungen sowie erweiterten Kollektivlizenzen. Von rund CHF 35,2 Mio. Einnahmen gingen nach Abzug der Verwaltungskosten zunächst Quoten an andere Verwertungsgesellschaften und Organisationen im In- und Ausland (rund CHF 11,6 Mio.). Im Vorfeld werden zudem die Erträge der freiwilligen Kollektivverwertung verteilt: für das Abbilden von Kunstwerken (Verwertungsbereich Art) sowie für Sprachwerke in Radio- und TV-Sendungen, namentlich für Nutzungen durch die SRG SSR (Verwertungsbereich Audio, rund CHF 1,4 Mio.). Zusätzlich fliessen rund CHF 3,3 Mio. in Sozialleistungen und Kulturbeiträge. Diese Beiträge werden wie der Verwaltungsaufwand vor den Verteilungen abgezogen.
Für die Hauptverteilung 2026, die sich aus den Verteilungen Print, Online und Broadcast zusammensetzt, standen rund 19 Millionen Franken bereit. Die Ausschüttung an die Mitglieder fand im September statt.
Wie jedes Jahr wurden gemäss Verteilungsreglement drei Meldeverfahren durchgeführt und drei Verteilungssummen berechnet. Rechteinhaber:innen können mit ihren Werken an drei Systemen teilnehmen:
- Verteilung Print für gedruckte Texte und Bilder
- Verteilung Online für Texte, mit oder ohne Bilder, im Internet
- Verteilung Broadcast für Texte und Bilder im Fernsehen und Texte am Radio
Die Hauptverteilung 2026 umfasste rund 18,94 Millionen Franken. Die Verteilungssummen betrugen:
- Verteilung Print: rund 10,08 Millionen Franken (Vorjahr 9,54 Millionen Franken).
- Verteilung Online: rund 8,42 Millionen Franken (Vorjahr 8,87 Millionen Franken).
- Verteilung Broadcast: rund 0,44 Millionen Franken (Vorjahr 0,44 Millionen Franken).
Die Verteilsumme liegt auf dem Niveau des Vorjahres. Bei den Verlagen treten Medienhäuser mit aktueller Berichterstattung, Wissenschaftsverlage (unter anderem für Natur- und Rechtswissenschaften) sowie belletristische Buchverlage hervor. Bei den Urheber:innen sind es der Journalismus und die Fachliteratur in den Bereichen Naturwissenschaft, Technik und Rechtswissenschaft.
In der Verteilung Print sind 523’464 (Vorjahr 542’214) berechtigte Werkmeldungen berücksichtigt. Berechtigt sind 11’826 Rechteinhaber:innen, davon 743 Verlage.
Die Verteilung Online stabilisiert sich nach mehreren Jahren des Wachstums mit 195’041 (Vorjahr 197’067) vergütungsberechtigten Meldungen und liegt um 450’000 Franken unter dem Vorjahr. Im Nutzungsjahr 2025 sind keine grösseren Verlage mehr hinzugekommen.
Die jüngste der drei Verteilungen, Broadcast, lag mit 446’200 Franken auf Vorjahresniveau. Sie umfasste 2’674 Meldungen mit rund 27’304 Sendeminuten von 252 Rechteinhaber:innen. Meldungen in den Bereichen Sport und Comedy/Spoken Word haben zugenommen. Bisher nehmen drei Verlage an dieser Verteilung teil.
Für das Verteilungsjahr 2028 plant ProLitteris eine Revision des Verteilungsreglements, die der Genehmigung durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) bedarf. In der Verteilung Print werden die Vergütungsdauern vereinheitlicht: acht Jahre für Bücher, vier Jahre für Zeitschriften und ein Jahr für Tages- und Wochenpresse. Lehrmittel werden höher gewichtet und der wissenschaftlichen Literatur angeglichen. In der Verteilung Online soll die Zahl der Zugriffe stärker degressiv, der Textumfang ohne die bisherige Degression berücksichtigt werden. Neue Kontrollmöglichkeiten sollen ProLitteris erlauben, den urheberrechtlichen Schutz und die Berechtigung bei Bedarf mit geeigneten und verhältnismässigen Massnahmen zu prüfen; das gewinnt mit KI-generierten Inhalten an Bedeutung. Für besonders hohe individuelle Jahresvergütungen hat der Verwaltungsrat eine Degression beantragt: Nach dem Hauptantrag soll der Anteil zwischen CHF 10’000 und CHF 20’000 zu 50 Prozent und der darüberliegende Anteil zu 25 Prozent berücksichtigt werden. Die neu geplante Verteilung Expo soll Künstler:innen berücksichtigen, die visuelle Werke ausstellen. Die erste Ausschüttung ist für 2028 vorgesehen, ein Versuchsbetrieb bereits 2027 wird geprüft. Alle beantragten Änderungen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das IGE.