Damit das System funktioniert, braucht es Tarife und Verteilungsregeln.
- Tarife: ProLitteris hat die Vergütungen für die Gemeinsamen Tarife 5, 7 und 13 mit Vertretungen der Nutzer:innen verhandelt und wird die neuen Tarife der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) einreichen. Sie werden am 01.01.2027 in Kraft treten. Der Tarif für Organisationen (GT 8) folgt ein Jahr später.
- Verteilungen: Gesetzliche Vergütungen eines Jahres verteilt ProLitteris im Folgejahr. Zuerst mit Quoten an andere Verwertungsgesellschaften in der Schweiz und im Ausland und an bestimmte Nachrichtenagenturen. Danach folgt die Hauptverteilung jährlich im September. Das Verteilungsreglement und seine Anwendung werden laufend überprüft und im Vorstand von ProLitteris genehmigt.
Mit den folgenden Massnahmen stellt ProLitteris im Bereich der Hauptverteilung sicher, dass die Vergütungen angemessen sind.
Erstens: Die Basisvergütung wurde mit der Lancierung der Verteilung Online für einen minimalen berechtigten Text festgelegt. Aktuell entspricht dieser Wert CHF 6.12. Die Berechnung stützt sich auf eine Schätzung des Wertes einer publizierten Textseite mit oder ohne Bilder. Die Höhe der Basisvergütung kann durch ProLitteris dem für die Verteilung Online verfügbaren Ertrag angepasst werden. Für das Nutzungsjahr 2025 ist eine Basisvergütung von CHF 5 vorgesehen.
Zweitens: Mit einer später wirksamen Massnahme hält ProLitteris Schritt mit der wachsenden Menge an Publikationen und Rechteinhaber:innen und mit den technischen Entwicklungen der künstlichen Intelligenz. Dafür wird die Berechnungsformel der Verteilung Online mit Wirkung ab Nutzungsjahr 2027 angepasst. Neu wird die Anzahl Zugriffe nur noch mit der Kubikwurzel berücksichtigt. Die Zeichenzahl hingegen wird nicht mehr gekürzt. Beispiel: Ein Text mit 10000 Zugriffen (bisher 100 Punkte) und 2500 Zeichen (bisher 50 Punkte, total 5000 Punkte) wird neu 25000 Punkte haben (Zugriffe 10 Punkte multipliziert mit Zeichen 2500 Punkte). Wie bisher wird die Vergütungssumme von rund CHF 10 Mio. durch die gesamten Punkte geteilt, worauf die Vergütung pro Werk berechnet und je zu 50% auf den Verlag und den/die Urheber:innen verteilt wird. Mit dieser Massnahme werden stark verbreitete kurze Texte etwas weniger Vergütung erhalten, und längere Texte mit geringer Verbreitung werden mehr Vergütungen erhalten. Zusammen mit dem bereits bekannten «Zahlfaktor», der vierfachen Zählung kostenpflichtiger Zugriffe, ist diese Massnahme auch eine Chance für kopierbare Inhalte in Werkkategorien ausserhalb des Journalismus (Wissenschaft, Unterrichtsmaterial etc.). Der Antrag ans Institut für Geistiges Eigentum zur Genehmigung wird im Mai 2026 gestellt. Die Revision des Verteilungsreglements enthält weitere Verbesserungen. Ob eine spätere Revision zusätzliche Massnahmen erfordert, wird separat geprüft. Ein solcher Anlass könnte die künstliche Intelligenz sein. Künstliche Intelligenz wird heute für alle Werkkategorien eingesetzt, und ProLitteris setzt bestmöglich die urheberrechtlichen Bedingungen für den Schutz als Werk und für den Erhalt einer Vergütung durch. Die Geschäftsleitung und der Vorstand befassen sich laufend mit diesen Entwicklungen.