Teilnahme von Werken und Rechteinhabenden
Wie jedes Jahr wurden in Anwendung des Verteilungsreglements drei Meldeverfahren durchgeführt und drei Verteilungssummen berechnet: (Verteilungsreglement)
- Verteilung Print
- Verteilung Online
- Verteilung Broadcast
Verteilungssummen
Die Hauptverteilung 2025 umfasste rund CHF 18.85 Millionen. Die Verteilungssummen sind:
- Verteilung Print: rund CHF 9.54 Millionen (Vorjahr CHF 10.68 Millionen).
- Verteilung Online: rund CHF 8.87 Millionen (Vorjahr CHF 6.43 Millionen).
- Verteilung Broadcast: rund CHF 0.44 Millionen (Vorjahr CHF 0.26 Millionen).
Erläuterung und Beurteilung
Die Verteilung Online ist dank verbessertem System und ausführlicherer Datenübermittlung gewachsen, so dass Verlage ihre Deklaration der Urheber:innen vervollständigen konnten. Der Anstieg um CHF 2.5 Millionen gegenüber dem Vorjahr umfasst zu rund CHF 1.1 Millionen die grossen Medienverlage und deren Journalist:innen, Bildautor:innen, Fotograf:innen und sonstigen Urheber:innen – und zwar in gleicher Höhe (50:50-Prinzip für Urheber:innen und Verlage in der Verteilung Online). Weitere CHF 300 000 sind auf einen Zuwachs um 13 Verlage oder Betreiber von Websites sowie rund 300 Urheber:innen in verschiedenen Bereichen (Journalismus, Wissenschaft, Special Interest etc.) zurückzuführen; hinzu kam ein Anstieg der durchschnittlichen Textlänge und Bebilderung, so dass auch der mittlere Vergütungswert stieg. Auch die neue Verteilung Broadcast ist stark gewachsen, was literarischen Werken in Radio und Fernsehen, Comedy und Spoken Word sowie Drehbüchern zugutekam.
Regelmässige Überprüfung
In Vorbereitung der Hauptverteilung setzt sich der Vorstand der ProLitteris jeweils mit den Verteilungssummen und der Entwicklung der Verteilungen Print, Online und Broadcast auseinander. Er beurteilte das Wachstum der Verteilung Online als folgerichtig und befand eine ungefähr hälftige Aufteilung der kopiernahen Vergütungen auf gedruckte und digitale Werke sei vertretbar. Der neue Gemeinsame Tarif 8 (Organisationen, Kopiervergütungen) sieht grundsätzlich eine 50:50-Verteilung des Ertrags mit Papierkopien und Digitalkopien vor. ProLitteris ist verpflichtet, regelbasiert nach dem genehmigten Verteilungsreglement zu verteilen, und das gesetzliche Prinzip ist der gemessene oder geschätzte Nutzungsertrag (Art. 49 und Art. 60 URG). Der Vorstand beabsichtigt, die Verteilungssummen und namentlich die Berechnungsformel sowie die Minimalvergütung in der Verteilung Online im Auge zu behalten.