ProLitteris

Generalversammlung

Oberstes Organ:

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der ProLitteris. Jedes Jahr am ersten Samstag im September versammeln sich die ProLitteris-Mitglieder, beschäftigen sich mit den statutarischen Geschäften, beschliessen über allfällige Anträge von Mitgliedern und diskutieren über aktuelle Fragen und Probleme. 

Der Generalversammlung stehen folgende Befugnisse zu:

  • Genehmigung der Betriebsrechnung, der Bilanz und des Jahresberichtes
  • Entlastung des Vorstandes
  • Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten
  • Wahl der Mitglieder des Vorstandes
  • Wahl der Kontrollstelle
  • Behandlung von Rekursen
  • Beschlussfassung über Änderungen des Fürsorgereglements
  • Beschlussfassung über Änderungen der Statuten
  • Beschlussfassung über Fusion, Auflösung und Liquidation der ProLitteris

Grundsätzlich werden Beschlüsse der Generalversammlung mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen gefasst. Für Beschlüsse über Änderungen der Statuten und des Fürsorgereglements bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und - wenn es eine Kammer verlangt - der Zustimmung jeder der vier Kammern.