ProLitteris

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Google

Zürich, 1. März 2012 - Angesichts der letzten Entwicklungen wird die ProLitteris keine Rechte der Werke ihrer Mitglieder gegenüber Google regeln und zwar aus folgenden Gründen:

Am 28. Oktober 2008 reichten die Parteien, d.h. der amerikanische Urheber- und der amerikanische Verlegerverband und Google, dem Gericht einen ersten Vergleichsentwurf ein, der die Regelung der Rechte an den Büchern aus der ganzen Welt umfasste. Google verpflichtete sich, für vergangene Nutzungen 60 Dollar pro Titel zu bezahlen. Im November 2009 reichten die Parteien dem Gericht einen überarbeiteten Vergleich unter Berücksichtigung der Einwände des amerikanischen Justizministeriums und des Auslandes ein. Der neue Vergleich beschränkte sich auf solche Bücher, die in den USA, Grossbritannien, Australien oder Kanada erschienen oder beim Copyright Büro in den USA angemeldet worden sind. Am 22. März 2011 hat Richter Danny Chin in New York jedoch diesen neuen Vergleich als nicht fair und unangemessen abgewiesen. Diese Entscheidung entsprach einem bedeutenden Sieg für das Urheberrecht.

Die Parteien des Verfahrens führten im Verlaufe von 2011 neue Gespräche um zu klären, ob dem Gericht ein weiterer Vergleichsvorschlag vorgelegt oder ob die Klage fortgesetzt werden soll.

Weil nach heutigem Verfahrensstand mit keinem Vergleich aller am Google Verfahren Beteiligten mehr gerechnet werden kann, muss die ProLitteris von einem gemeinsamen Vorgehen mit der VG Wort, Deutschland, und der Literar-Mechana, Österreich, im Sinne einer gemeinsamen Wahrnehmung der Rechte der berechtigten Mitglieder gegenüber Google absehen.

Die ProLitteris empfiehlt ihren Mitgliedern, falls ihre Werke nach wie vor ohne ihre oder ohne die ausdrückliche Erlaubnis ihres Verlages auf dem Internet sichtbar sind und sie damit nicht einverstanden sind, Google aufzufordern, die Werke vom Internet zu entfernen.

Wenn das Mitglied jedoch einverstanden ist, dass Google seine Werke auf dem Internet zugänglich macht, empfehlen wir ihm - unabhängig vom noch laufenden gerichtlichen Verfahren - eine vertragliche Regelung der Rechte mit Google zu treffen. Diese Vereinbarung sollte das Mitglied wenn möglich über seinen Verlag veranlassen.

Wir bitten Sie, Ihre entsprechenden Anträge per Mail direkt an Google zu senden: Amanda Edmonds (
amandae@google.com), mit Kopie an Greg Yano (gyano@google.com).

Die ProLitteris wird die Entwicklungen weiterverfolgen und über Neuigkeiten auf ihrer Homepage informieren.

weitere Informationen zum Thema Google:
googlebooksettlement

Grenzüberschreitende Nutzung von blindengerechten Werken ermöglicht

Potsdam, 18. Juli 2011 - Die drei Verwertungsgesellschaften Literar-Mechana (Österreich), ProLitteris (Schweiz) und VG WORT (Deutschland) haben bei ihrem 3-Länder-Treffen in Potsdam eine Vereinbarung über grenzüberschreitende Nutzungen von Sprachwerken in einer für Blinde und Sehbehinderte zugänglichen Form getroffen.

Gemeinsame Presseinformation

Google

Zürich, 1. Mai 2011 — Zurückweisung des Vergleichs des amerikanischen Urheber- und des amerikanischen Verlegerverbandes mit Google – ein Erfolg für das Urheberrecht.

weitere Informationen zum Thema Google:
googlebooksettlement

Neue Website:

Endlich! werden einige Benutzerinnen und Benutzer beim Aufleuchten unserer neuen Website auf ihren Bildschirmen ausrufen. Und in der Tat, es war dringend notwendig, die bisherige Website technisch, inhaltlich wie auch gestalterisch den neuen Anforderungen anzupassen. Statt in schwarz, kommt die ProLitteris nun weiss daher, also heller, eleganter und auch bedienungsfreundlicher.

Das Online-Meldesystem, mit dem unsere Mitglieder ihre Werke melden können, wurde von Grund auf neu konzipiert und gestaltet. Aber wie immer, wenn neue Systeme von Menschen für Menschen zur Verfügung gestellt werden, werden Fehler gefunden, unklare Formulierungen und Begriffe entdeckt oder wichtige Angaben vermisst. Das wird auch unseren Mitgliedern so ergehen, wenn sie mit dem neuen Online-Meldesystem arbeiten. Wir sind dankbar, wenn uns solche Fehler umgehend gemeldet werden, damit wir das bereits Gute noch besser machen können.

Bonus-System für Online-Erfassen der Werkmeldungen

Mitglieder, die ihre Werke mittels unseres Online-Meldesystems melden, werden neu mit einem Bonus von 6% ihrer Gesamtentschädigungen belohnt. Da die Werkmeldungen direkt in die Datenbank der ProLitteris eingespeist werden, beschert dies der Abteilung Reprografie-Verteilung weniger Arbeit, wofür sich die ProLitteris gerne erkenntlich zeigt.
Zudem geht das Erfassen der Werkmeldungen über das Online-Meldesystem schneller und ist weniger aufwändig als das Ausfüllen der Papierformulare.

ProLitteris-Preis:

Im April 2011 wird die neue Stiftung Kulturfonds der ProLitteris gegründet. Diese Stiftung befasst sich künftig mit der Verteilung des einprozentigen Anteils, der für kulturelle Zwecke verwendet werden kann. Die Stiftung verfolgt den Zweck, kulturelle Anliegen im Bereich Literatur und bildende Kunst zu fördern und zu unterstützen, insbesondere durch Vergabe von Beiträgen für kulturelle Projekte, durch Verleihung von Preisen für herausragende Werke oder Leistungen und durch die Unterstützung der Mitglieder-Zeitschrift «Gazzetta» der ProLitteris.
 
Neu wird die Stiftung Kulturfonds der ProLitteris jedes Jahr einen ProLitteris-Preis vergeben. Der ProLitteris-Preis wird jährlich an eine Urheberin, einen Urheber oder an einen Verlag verliehen, die bzw. der durch ihr bzw. sein Wirken in einem der Bereiche

- Literatur
- Journalismus
- Bildende Kunst und Fotografie
- Verlagswesen

Herausragendes und Bleibendes geleistet hat.
  
Der Preis ist mit CHF 40 000 dotiert. Ein weiterer Preis in der Höhe von CHF 10 000 wird als Förderpreis vergeben. Die Hauptpreisträgerin bzw. der Hauptpreisträger vergibt den Förderungspreis der ProLitteris an eine ihr bzw. ihm würdige Vertreterin bzw. würdigen Vertreter desselben Bereiches wie der Hauptpreis (Literatur, Journalismus, Bildende Kunst und Fotografie, Verlagswesen).
 
Der ProLitteris-Preis ist eine Auszeichnung. Er wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen sind ausgeschlossen. Der ProLitteris-Preis wird von einer vom Stiftungsrat der Stiftung Kulturfonds eingesetzten Jury verliehen.