Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum
Die ProLitteris braucht für den grössten Teil ihres Tätigkeitsbereiches eine Bewilligung. Eine solche wird vom Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum (IGE) für die Dauer von fünf Jahren erteilt und zwar dann, wenn die vom Gesetz geforderten Voraussetzungen erfüllt sind. So muss die ProLitteris
Die aktuelle Bewilligung der ProLitteris datiert vom 2. Juni 2008. Sie gilt bis zum 30. Juni 2013.[Download]
Die ProLitteris untersteht als konzessionierte Verwertungsgesellschaft einer doppelten Aufsicht: der Geschäftsführungsaufsicht durch das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) und der Tarifkontrolle durch die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (EschK).
Die Aufsicht durch das IGE bezieht sich auf das Verhältnis zwischen der ProLitteris einerseits und ihren Mitgliedern und Schwestergesellschaften andererseits: Die Aufsichtsbehörde überwacht die Geschäftsführung der ProLitteris und sorgt dafür, dass diese ihren Pflichten nachkommt. Sie prüft und genehmigt die Statuten, das Verteilungsreglement, dessen Änderungen und die jährlichen Geschäftsberichte.
Das IGE befindet auch über Anzeigen, welche gegen die ProLitteris eingereicht werden. Im Falle eines Verstosses wird die ProLitteris angewiesen, den rechtmässigen Zustand wieder herzustellen.
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
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