ProLitteris

Leistungen

Zweck:

Die im Jahre 1981 gegründete Fürsorge-Stiftung trägt zum sozialen Schutz ihrer Mitglieder bei, indem sie unter bestimmten Voraussetzungen Altersrenten auszahlt und an in Bedrängnis geratene Urheberinnen, Urheber und deren Hinterbliebene unterstützt.

Altersrente:

Die Mitglieder der ProLitteris haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • das AHV-Alter muss erreicht sein
  • das Mitglied muss im Zeitpunkt des Erreichens des AHV-Alters während mindestens zehn Jahren ohne Unterbruch Mitglied bei der ProLitteris gewesen sein
  • das Mitglied muss während seiner Mitgliedschaft bei der ProLitteris Urheberrechts-Entschädigungen von mindestens insgesamt Fr. 1000.- erhalten haben
  • das Mitglied darf nur ein steuerbares Einkommen von höchstens Fr. 50 000.- aufweisen.

Die Höhe der Altersrente berechnet sich einerseits anhand der Grösse des steuerbaren Einkommens des rentenberechtigten Mitgliedes und andererseits aufgrund der von der ProLitteris an das Mitglied während der Mitgliedschaft ausbezahlten Urheberrechts-Entschädigungen. Die absoluten Rentenbeträge werden vom Stiftungsrat jedes Jahr aufgrund eines versicherungstechnischen Gutachtens festgelegt und sind im Fürsorge-Reglement enthalten.

Unterstützungsleistungen:

Der Stiftungsrat richtet an in Bedrängnis geratene Mitglieder und deren Hinterblieben, insbesondere an solche, welche die Voraussetzungen für eine Altersrente nicht erfüllen, Unterstützungsleistungen aus. Die Höhe dieser Leistungen bestimmt der Stiftungsrat aufgrund der ihm vorgelegten Unterlagen.