ProLitteris

Kurzportrait

Die Fürsorge-Stiftung zahlt Renten aus und unterstützt in Bedrängnis geratene ProLitteris-Mitglieder

Seit 1981 besteht neben der Urheberrechtsgesellschaft ProLitteris eine juristisch eigenständige Stiftung, die Fürsorge-Stiftung, die zum sozialen Schutz und zur Fürsorge der ProLitteris-Mitglieder in wirtschaftlichen Notlagen beiträgt.
Die Fürsorge-Stiftung erbringt gegenüber den Mitgliedern folgende Leistungen:

  • Altersrente für Urheberinnen und Urheber
  • Unterstützungsleistungen an in Bedrängnis geratene Urheberinnen, Urheber und deren Hinterbliebene

Der Stiftungsrat setzt die Rentenbeträge fest und befasst sich mit Unterstützungsgesuchen.

Oberstes Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat. Er besteht aus sieben Mitgliedern der ProLitteris, welche alle vier Jahre vom Vorstand der ProLitteris gewählt werden.

Dem Stiftungsrat obliegen zwei wichtige Aufgaben: Er setzt einerseits jedes Jahr die konkreten Rentenbeträge fest und überwacht die reglementskonforme, jährliche Auszahlung der Renten an die berechtigten Mitglieder. Andererseits befasst er sich im laufenden Jahr mit den eingegangenen Unterstützungsgesuchen einzelner Mitglieder.
Bei der Festsetzung der Rentenbeträge stützt sich der Stiftungsrat auf die Einkommens-Prognosen der Geschäftsleitung der ProLitteris und auf entsprechende versicherungsmathematische Gutachten.
Unterstützungsleistungen kann der Stiftungsrat an solche Urheberinnen und Urheber ausrichten, die in finanzielle Bedrängnis geraten sind. Bei der Beschlussfassung über Unterstützungsgesuche wendet der Stiftungsrat verschiedenste Kriterien an, die sich in den vergangenen vierundzwanzig Jahren herausgebildet haben. Die Situationen, welche Mitglieder der ProLitteris dazu führen, dem Stiftungsrat ein Unterstützungsgesuch zu unterbreiten, sind höchst vielfältig. Meistens sind es Krankheit und Unfälle, die zu finanziellen Engpässen führen und jemanden in eine ausweglos erscheinende Notlagen bringen. Aber auch Schicksalsschläge wie Tod des Partners oder der Partnerin, ein durch Feuer oder Wasser zerstörtes Atelier, plötzlicher Verlust der Arbeitsstelle sind Ereignisse, welche den Stiftungsrat zum Handeln herausfordern. Mittels der vom Stiftungsrat zugesprochenen Unterstützungsbeiträge können zahlreiche Notfälle überbrückt oder zumindest gelindert werden.
Ab und zu kommt es vor, dass der Stiftungsrat von Drittpersonen oder Verbänden und nicht von den direkt betroffenen Urheberinnen und Urheber von Notlagen erfährt. Die Mitglieder des speziell errichteten Sozialausschusses des Stiftungsrates nehmen darauf mit den in Bedrängnis geratenen Personen Kontakt auf und versuchen, in persönlichen Gesprächen die persönliche Situation abzuklären. Erscheint diese allzu komplex und schwierig, so werden spezialisierte Personen (Anwälte, Sozialarbeiterinnen etc.) eingeschaltet und honoriert, welche die weitere Betreuung übernehmen.
 

Der Stiftungsrat setzt sich zur Zeit aus folgenden Personen zusammen:

Rolf Niederhauser, Präsident
Renata Münzel, Vizepräsidentin
Janine Massard
Klaus Merz
Fabio Pusterla
Theres Roth-Hunkeler
Beat Zoderer