ProLitteris

Tarif Bildrecht

Um eine möglichst einheitliche Behandlung der verschiedenen Nutzerkreise zu ermöglichen und damit eine willkürliche Tarifpolitik zu verhindern, hat die ProLitteris zusammen mit ihren ausländischen Schwestergesellschaften einen Tarif geschaffen, der festlegt, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die Erlaubnis zur Verwendung von Werken aus ihrem Repertoire erteilt wird.

Dieser Tarif legt die Bedingungen fest, gemäss denen die ProLitteris die Erlaubnis zur Vervielfältigung und Verbreitung von Nutzungen der von ihr verwalteten Werke erteilt. Die Bestimmungen dieses Tarifes gelten für alle von der ProLitteris vertretenen Urheber und Urheberinnen. In einzelnen Ausnahmefällen sind die Bedingungen von Fall zu Fall festzulegen.

Die nachstehenden Tarifansätze umfassen ausschliesslich die Abgeltung der Reproduktions- und anderen Nutzungsrechte. Auftragshonorare, Agenturleistungen, Entschädigungen für die Beschaffung der Druck- oder Reproduktionsvorlagen usw. sind den Berechtigten separat zu entgelten.

Auf den Tarifansätzen wird die Mehrwertsteuer zum jeweils massgebenden Satz (Stand 1. Januar 2012 für kulturelle Leistungen = 2,5 %) hinzu geschlagen.

Tarif Bildrecht
Vervielfältigung und Verbreitung geschützter Bilder und Fotografien